Tiny House

Baugenehmigung für Tiny Houses

BRAUCHT MAN FÜR EIN TINY HOUSE EINE BAUGENEHMIGUNG?

In Deutschland ist es kaum möglich, irgendetwas ohne Baugenehmigung zu bauen. So ist es auch bei Tiny Houses. Sobald das geplante Minihaus auf einem Grundstück in irgendeiner Form bewohnt werden soll, wird es auf Grundlage der Landesbauordnung zu einem Gebäude. In diesem Fall ist eine Baugenehmigung notwendig. Das gilt bei Umzug für jedes neue Grundstück, auf dem das Haus aufgestellt werden soll.

Tiny House ohne Baugenehmigung

Es gibt lediglich einen Sonderfall, in dem weder eine Stellplatz- noch eine Baugenehmigung benötigt wird: Wenn das Tiny House mobil ist und auf einem Campingplatz, einem sogenannten „Sondergebiet, das der Erholung dient“, aufgestellt wird. In diesem Fall kann das Tiny House allerdings nur kurzfristig bewohnt werden. Dauerhaftes Wohnen auf dem Campingplatz ist nach bundeseinheitlichen gesetzlichen Regeln nicht erlaubt.

VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE BAUGENEHMIGUNG

Wer dauerhaft im Tiny House wohnen möchte, muss sich vorab mit den rechtlichen Vorgaben auseinandersetzen. Welche Voraussetzungen das Tiny House erfüllen muss, damit die Genehmigung erteilt wird, hängt stark davon ab, bei welcher Gemeinde oder Stadt der Antrag gestellt wird. In den meisten Fällen gelten die folgenden Anforderungen:

  • Das Grundstück ist für dauerhaftes Wohnen geeignet
    Das Grundstück muss gemäß Flächennutzungsplan der Gemeinde für dauerhaftes Wohnen zugelassen sein. Zudem muss es vollständig erschlossen oder erschließbar sein, das heißt, es muss an das öffentliche Straßen-, Versorgungs- und Entsorgungsnetz angebunden sein bzw. werden. Darüber hinaus sind auch eine Küche und ein Bad verpflichtend.
    Weitere Information rund ums Grundstück haben wir in unserem Blogbeitrag zum Thema Tiny House Grundstück für Sie zusammengetragen.
  • Die Bestimmungen der Landesbauordnung werden eingehalten
    In der Landesbauordnung gibt es bestimmte Bauvorschriften wie etwa Raumhöhen und Auflagen zu Türen, Fenstern und Fluchtwegen, die beachtet werden müssen.
  • Der Bebauungsplan wird eingehalten
    Das Tiny House muss sich gemäß Bebauungsplan bezüglich seiner Gestaltung in den Ort einfügen. Daher kann es sein, dass bestimmte vorgegebene Farben, Dachformen, Materialen o.ä. eingehalten werden müssen.
  • Die Nachbarn sind einverstanden
    Um zu verhindern, dass Nachbarn Beschwerden einlegen, empfiehlt es sich, deren Einverständnis bereits vor der Baugenehmigung einzuholen und diese während des kompletten Prozesses in das Vorhaben einzubeziehen.

ABLAUF DER BAUGENEHMIGUNG FÜRS TINY HOUSE

Vor jedem Hausbau beginnt ein sogenanntes Baugenehmigungsverfahren. Dabei dient das Baugesetzbuch zwar als bundeseinheitliche Musterbauordnung – dennoch ist das Baurecht in Deutschland prinzipiell Länderangelegenheit. Eine pauschale Antwort auf die Frage, welche Schritte bei der Baugenehmigung aufeinander folgen, ist daher schwierig und sollte der jeweiligen Landesbauordnung entnommen werden. Eine Orientierung bieten wir hier:

  1. Bauvoranfrage
    Um abschätzen zu können, ob das geplante Projekt den Vorstellungen entsprechend umgesetzt werden kann und um unnötige Kosten zu vermeiden, empfiehlt es sich, vor dem eigentlichen Bauantrag eine sogenannte Bauvoranfrage zu stellen. Sollte die Bauvoranfrage abgelehnt werden, erfolgt dies mit ausführlicher Begründung, sodass das Bauvorhaben noch entsprechend angepasst werden kann.
  2. Bauantrag
    Ein Bauantrag muss von einer bauvorlageberechtigten Person (z.B. Architekten oder Ingenieure) gestellt werden. Je nach Bundesland muss der Antrag bei der Stadt-/ Gemeindeverwaltung, dem Bezirksamt oder der Landeskreisverwaltung erfolgen. In den meisten Bundesländern besteht inzwischen auch die Möglichkeit, Bauanträge digital einzureichen. Neben dem eigentlichen Antragsformular sind im Regelfall noch folgende weitere Unterlagen vorzulegen:Checkliste Bauantrag:
  • Lageplan (erhältlich beim Vermessungsamt)
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung
  • Angaben über Grundstücksentwässerung, Wasserversorgung und straßenmäßige Erschließung
  1. Genehmigungsverfahren
    Sobald der Bauantrag bei der Behörde vorliegt, bestätigt diese den Eingang in der Regel und prüft den Antrag innerhalb von zwei Wochen auf Vollständigkeit. Sind die Unterlagen vollständig, wird geprüft, ob das Bauvorhaben planungsrechtlich zulässig ist und den Bestimmungen des Bauordnungsrecht entspricht. Daraufhin entscheidet die Behörde über die Genehmigung. Wird die Baugenehmigung erteilt, ist diese drei Jahre lang gültig.

WAS TUN, WENN DER BAUANTRAG FÜR DAS TINY HOUSE ABGELEHNT WURDE?

Tritt der Fall ein, dass die Baubehörde den Bauantrag ablehnt, wird diese Entscheidung schriftlich begründet. Zu den Gründen, warum ein Bauantrag nicht genehmigt wird, gehören unter anderem

  • das Grundstück eignet sich nicht für die Bebauung,
  • eine Beeinträchtigung der Öffentlichkeit ist gegeben,
  • das geplante Gebäude passt nicht in das Ortsbild,
  • das vorhandene steht unter Natur- oder Denkmalschutz, …

Ein abgelehnter Bauantrag ist keine endgültige Ablehnung. In den meisten Bundesländern besteht nämlich die Möglichkeit eines Widerspruchs. Der Widerspruch wird schriftlich eingelegt und bietet die Möglichkeit, die genannten Ablehnungsgründe zu entkräften. Daraufhin wird der Bauantrag erneut geprüft.

Dem Widerspruchsrecht ausgenommen sind die Bundesländer Bayern und NRW – hier gibt es nur die direkte Möglichkeit der gerichtlichen Klärung. Zuvor sollten die Erfolgsaussichten einer Verpflichtungsklage von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin eingeschätzt werden.

KOSTEN EINES BAUANTRAGS FÜR TINY HOUSES

Die Kosten für einen Bauantrag gliedern sich in zwei Hauptposten auf: Zum einen in das Honorar des Architekten für die Erstellung und Einreichung der Unterlagen. Zum anderen in die Gebühren, die die Baubehörde für die Bearbeitung des Bauantrags und die Erteilung der Baugenehmigung verlangt.

Die Kosten eines Bauantrags richten sich nach der Gemeinde, in der gebaut werden soll, und nach dem konkreten Bauvorhaben. In der Regel muss mit etwa 0,5 % der insgesamt geplanten Baukosten gerechnet werden. Kostet das geplante Tiny House also etwa 60.000 Euro, entstehen Kosten für den Bauantrag von rund 300 Euro.

TINY HOUSE MIT DELMES

Auch mit der Schreinerei Delmes können Sie sich bald Ihren Traum vom Tiny House erfüllen. Bei uns erhalten Sie ein bezugsfertiges Tiny House, das Platz für individuelle Wünsche lässt. Während das Äußere bei einem Tiny House bis auf einige Ausnahmen vorgegeben ist, individualisieren wir den Innenbereich speziell nach Ihren Vorstellungen. Dabei haben Sie die Auswahl bei der Farbe, der Raumaufteilung sowie bestimmter Möbel oder sonstiger Ausstattung. Teilen Sie uns Ihre Wünsche mit und wir beraten Sie gerne über Ihre Möglichkeiten.

Aus unserer Erfahrung heraus können wir Sie mit Sicherheit auch mit dem ein oder anderen Tipp versorgen. Von der Planungs- und Bauphase, der Grundstückssuche, über die Planung des Innenbereiches, bis hin zum fertigen Tiny House. Wenn Sie Interesse an einem Tiny House haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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