Der Traum vom Tinyhouse: Die Grundstückssuche
Der Traum vom Tinyhouse: Die Grundstückssuche
Manchmal ist weniger einfach mehr. Das gilt auch für Tiny Houses! Dort bedeutet weniger Wohnraum unter anderem mehr Lebensqualität, mehr Nachhaltigkeit und mehr Geld im Geldbeutel.
Wer mit dem Gedanken spielt, sich ein Tiny House zuzulegen, der sollte sich zuvor jedoch mit Themen wie Grundstückssuche, Baugenehmigung und anderen Rechten auseinandersetzen.
WAS IST EIN TINY HOUSE?
Die Idee des Tiny Houses, auf Deutsch „winziges Haus“, kommt ursprünglich aus den USA. Laut Definition im Baugesetz darf dort ein Tiny House maximal 37 m2 Wohnfläche besitzen. Hierzulande ist es noch nicht gesetzlich geregelt, ab und bis wann ein Haus als „tiny“ gilt. In der Regel bieten die Häuschen aber 15-50 m2 Wohnfläche. Es gibt sowohl Tiny Houses, die an einen festen Standort gebunden sind, als auch Tiny House auf Rädern, die jederzeit mobilisiert werden können.
Die Vorteile von Tiny Houses liegen auf der Hand. Aufgrund ihrer geringen Wohnfläche sind sie:
- verhältnismäßig schnell und kostengünstig gebaut,
- mit wenig Zeitaufwand aufgeräumt und geputzt,
- ressourcenschonend und daher nachhaltig,
- gegebenenfalls mobil.
WO KANN MAN EIN TINY HOUSE EINSTELLEN?
Wo man ein Tiny House aufstellen kann, ist abhängig davon, wie dieses genutzt werden soll. Dabei gibt es drei Möglichkeiten:
- als Wohnwagen
- als Wochenend-/ Ferienhaus
- als dauerhafter Wohnsitz
Tiny House als Wohnwagen
Wer ein mobiles Tiny House besitzt, kann es als Wohnwagen für Urlaubsreisen nutzen. Dabei ist das Baurecht nicht relevant – lediglich die Vorgaben des Straßenverkehrsrechts müssen erfüllt sein. Zudem muss ein geeigneter Stellplatz vorhanden sein, denn Achtung: nicht überall ist es erlaubt, Wohnwagen einfach auf dem privaten Grundstück abzustellen.
Tiny House als Wochenend- oder Ferienhaus
Wer sein Tiny House nur gelegentlich nutzen will, kann es auf einem Grundstück in einem „Sondergebiet, das der Erholung dient“ aufstellen (Baunutzungsverordnung, § 10). Das Gute daran: Diese Gebiete liegen meist mitten in der Natur. Zudem ist der Bau eines Tiny House dort häufig verfahrens- oder genehmigungsfrei, wenn die Grundfläche nicht mehr als 50 Quadratmeter beträgt. Die einzige Bedingung für das Aufstellen ist eine Erschließung des Grundstücks – also der Anschluss an Abwasser, Wasser, Strom und Verkehr.
Tiny House als dauerhafter Wohnsitz
Wenn in dem Haus tatsächlich gewohnt werden soll, muss es in Deutschland auf einem Baugrundstück stehen. Das heißt, das Grundstück muss nach der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) für das Wohnen zugelassen und erschlossen sein. Das Tiny House selbst muss auch bestimmte Vorgaben erfüllen, um dauerhaftes Wohnen genehmigt zu bekommen. Details hierzu sind in der Landesbauordnung für Wohnungen zu finden.
Wer überlegt, sich ein Tiny House einfach in den Garten zu stellen, der sollte gewarnt sein: Wird dieses ohne Baugenehmigung dauerhaft bewohnt, muss mit erheblichen Bußgeldern gerechnet werden. Denn unter diesen Umständen unterliegt es den Bauvorschriften von Bund, Ländern und Kommunen – unabhängig davon, ob es im privaten Bereich oder auf einem anderen Grundstück steht.
WAS ERSCHWERT DIE SUCHE NACH EINEM TINY HOUSE GRUNDSTÜCK?
Die geltenden Vorschriften machen es ziemlich schwer, ein geeignetes Grundstück für Tiny Houses zum dauerhaften Wohnen zu finden. Darüber hinaus gibt es weitere Aspekte, die bei der Suche nach einem Grundstück zum Problem werden können.
Grundstückgröße
Je nach Größe des Tiny Houses bedingt das Grundstück ca. 100-200 m2. Die Suche beim Grundstück sollte jedoch nicht auf solch kleine Baugrundstücke beschränkt werden, denn in gewöhnlichen Wohnsiedlungen sind diese schwer bis gar nicht zu finden. Gegebenenfalls kann auch ein größeres Grundstück erworben, dieses geteilt und zur anderen Hälfte verpachtet werden. Es lohnt sich außerdem, gezielt in Tiny-House-Siedlungen nach freien Grundstücken zu suchen.
Baurecht
Das Baurecht fällt in die Zuständigkeit der einzelnen Landesregierungen. Je nachdem, wo das Grundstück also liegt, gibt es andere Richtlinien. Informationen hierzu gibt es bei der örtlichen Behörde.
Bebauungspläne
Häufig stellt auch der Bebauungsplan einer Gemeinde ein Hindernis dar, denn dieser gibt vor, wie neu errichtete Häuser gestaltet werden dürfen. Die Vorgaben betreffen u.a. Dachform und -farbe sowie Türen und Fenster. An dieser Stelle scheitern viele Bauanträge für Tiny Houses, weil sie sich aufgrund der Größe und des Aussehens nicht ins Ortsbild einfügen.
Tipp: Eine höhere Wahrscheinlichkeit, die Bebauung genehmigt zu bekommen, ist in einem Sondergebiet oder in „Gebieten zur Entwicklung der Wohnnutzung“. Dort gibt es die geringsten Auflagen zur Baugenehmigung.
Ein geeignetes Grundstück zu finden ist zwar nicht einfach, aber auch nicht unmöglich. Sicher erfordert die Suche Zeit, Kreativität und Beharrlichkeit. Hilfreich sind aber Grundstück-Börsen für Tiny Houses, Facebook-Gruppen und Ebay-Kleinanzeigen. In kleinen Gemeinden können auch Anzeigen in lokalen Zeitungen geschaltet werden. Außerdem existieren vereinzelt Vereine, die Grundstücke für Tiny-House-Siedlungen suchen und Interessierte zusammenbringen.
TINY HOUSE GRUNDSTÜCK KAUFEN, PACHTEN ODER MIETEN?
War die Suche erfolgreich und wurde ein Grundstück gefunden, das theoretisch als Stellplatz infrage kommt, gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten: Das Grundstück zu kaufen, zu mieten oder zu pachten. Die Entscheidung hängt vor allem davon ab, ob von Beginn an klar ist, dass unbefristet auf diesem Grundstück gewohnt werden soll oder ob das Tiny House nur zum vorübergehenden Zweck abgestellt werden soll.
Tiny House Grundstück kaufen
Mit ausreichend Eigenkapital oder einer Finanzierung kann ein Grundstück selbst erworben werden. Damit geht man einerseits zwar die meisten Verpflichtungen ein, doch hat man andererseits auch den größten Gestaltungsspielraum. Das gekaufte Grundstück kann dann selbst dauerhaft bewohnt oder auch als Ferien- oder Wochenendhaus bezogen bzw. vermietet werden.
Die mit dem Kauf verbundenen Kosten sollten nicht unterschätzt werden. Auch wenn langfristig betrachtet die Nebenkosten in einem Tiny House geringer sind als in einem normalen Haus, muss zunächst für einige Kosten aufgekommen werden (u.a. Maklercourtage, Grunderwerbsteuer, Erschließung für Strom, Wasser und Abwasser, Kultivierung des Grundstücks).
Tiny House Grundstück pachten
Wer nicht dauerhaft an einem Ort wohnen möchte, sollte ein Pachtgrundstück für das Tiny House in Erwägung ziehen. Die Kosten dafür setzen sich aus einer monatlichen Pacht zusammen, deren Höhe stark von der jeweiligen Lage abhängt, und gegebenenfalls einmaligen Erschließungskosten (Wasser, Abwasser, Gas, Strom). Um Letzteres zu umgehen, lohnt es sich, bei der Suche nach einem Grundstück zur Pacht darauf zu achten, dass dieses bereits vollständig erschlossen ist.
Der wesentliche Unterschied zwischen Pacht und Miete liegt in den Nutzungsrechten: Im Gegensatz zur Grundstücksmiete, die dem Mieter lediglich das Recht zum Aufenthalt bietet, berechtigt ein Pachtgrundstück auch zur sogenannten „Fruchtziehung“. Darunter versteht sich das Recht, als Pächter wirtschaftlichen Nutzen aus dem Grundstück zu ziehen – beispielsweise indem Obstbäume geerntet oder andere landwirtschaftliche Erzeugnisse genutzt werden.
Tiny House Grundstück mieten
Soll ein Grundstück für das (mobile) Tiny House lediglich für eine begrenzte Zeit genutzt werden, kann dieses auch gemietet werden. Der Mietende muss dann einen vorher festgelegten Mietpreis aufbringen und erhält hierfür ein Aufenthaltsrecht. Alle anderen Rechte bleiben beim Eigentümer.
Vor allem auf Campingplätzen ist ein solches Mietverhältnis üblich. Damit besteht die Möglichkeit, per Sondergenehmigung für die Erholung und die Freizeit kurzfristig auf einem solchen Stellplatz im Tiny House zu wohnen. Dauerhaftes Wohnen auf dem Camping- oder Wochenendplatz ist nach bundeseinheitlichen gesetzlichen Regeln jedoch nicht erlaubt. Hierfür kann das Ordnungsamt die Schließung oder Räumung des Häuschens anordnen.
Ein Grundstück zum Hausbau zu mieten ist höchst ungewöhnlich, da das Mietrecht die Möglichkeit vorsieht, dass der Vermietende Eigenbedarf geltend macht. Sämtliche Umbauten und Veränderungen des Grundstückes müssen vertraglich festgehalten werden. Soll auf einem gemieteten Grundstück dennoch gebaut werden, wird die Baugenehmigung in Bezug auf den Mietvertrag und das Tiny House als Scheinbestandteil nach § 95 BGB beantragt.
Egal über welchen Weg Sie schlussendlich Ihr Grundstück bekommen – wenn Sie ein Tiny House aufstellen möchten, dann muss dieses dem örtlichen Bebauungsplan entsprechen und eine Baugenehmigung vorliegen. Um abschätzen zu können, ob das geplante Projekt den Vorstellungen entsprechend umgesetzt werden kann und um unnötige Kosten zu vermeiden, sollte vor Vertragsunterzeichnung unbedingt eine Bauvoranfrage beim Bauamt eingereicht werden.
Wenn Sie mehr über die Baugenehmigung erfahren möchten, finden Sie hilfreiche Informationen in unserem Artikel „Baugenehmigung für Tiny Houses“.
TINY HOUSE SIEDLUNGEN
Tiny House Siedlungen gibt es in Deutschland bisher leider nur vereinzelt – doch zum Glück sehen immer mehr Städte und Kommunen sowie Investoren Potenzial in einer minimaleren Bebauung. Da Tiny Houses nur eine sehr kleine Grundstücksfläche beanspruchen, finden mehr Menschen Platz auf geringem Raum. Die zur Verfügung stehenden freien Flächen können effektiver genutzt werden. Zudem benötigen Tiny Houses vergleichsweise wenig Ressourcen. Darüber hinaus ermöglichen Tiny-House-Siedlungen die Schaffung von Unterkünften für Urlauberende, woraus Städte und Gemeinden einen wirtschaftlichen Nutzen ziehen können.
Für Menschen, die selbst Teil der Tiny House-Gemeinschaft werden möchten, bergen sich u.a. die folgenden Vorteile einer Siedlung:
- Besuche bei und Diskussionen mit Behörden, Ämtern und Gemeinderäten entfallen weitestgehend, da die Grundstücke explizit für Tiny Houses ausgelegt sind.
- Die Stellplätze in Tiny House Siedlungen werden in der Regel verpachtet. Damit fallen statt einer einmaligen Zahlung wesentlich geringere Kosten für den jährlichen Pachtzins an, der vergleichbar ist mit einer geringen Miete (ca. 150-300 €).
- Tiny-House-Siedlungen leben von der Gemeinschaft, die sich häufig schon allein aufgrund des gemeinsamen Interesses am minimalistischen Wohnen bildet.
- Die gemeinsame Nutzfläche ermöglicht Projekte wie beispielsweise gemeinschaftliche Gemüsegärten.
TINY HOUSE KAUFEN
Tiny Houses können bereits bezugsfertig gekauft werden. Die Preise dafür variieren stark je nach Hersteller sowie gewünschten Materialien und Ausstattung. Für ein schlüsselfertiges Tiny House kann mit mindestens 60.000 € gerechnet werden. Für eine sehr hochwertige, individuell angefertigte Ausstattung kann der Preis aber auch auf sechsstellige Summen steigen. Neben schlüsselfertigen Tiny Houses stehen außerdem mittlerweile viele Modelle als Selbstbausatz in verschiedenen Ausbaustufen zur Wahl. Hierfür kann mit mindestens 20.000 € gerechnet werden. Alternativ kann ein Tiny House natürlich auch komplett selbst gebaut werden – entweder nach eigenem Grundriss oder anhand von Vorlagen.
Tiny House bei Delmes kaufen
Auch mit der Schreinerei Delmes können Sie sich bald Ihren Traum vom Tiny House erfüllen. Wir bauen das Tiny House bezugsfertig und lassen dabei Ihre individuellen Wünsche in die Fertigung mit einfließen. Während das Äußere bei einem Tiny House bis auf einige Ausnahmen vorgegeben ist, individualisieren wir den Innenbereich speziell nach Ihren Vorstellungen, sei es Farbauswahl, die Raumaufteilung, bestimmte Möbel oder sonstige Ausstattung. Teilen Sie uns Ihre Wünsche mit und wir beraten Sie über Ihre Möglichkeiten. Außerdem unterstützen wir Sie gerne mit wertvollen Tipps während der kompletten Planungs- und Bauphase aus eigener Erfahrung – von der Grundstückssuche, über die Planung des Innenbereiches, bis hin zum fertigen Tiny House.
Aus unserer Erfahrung heraus können wir Sie mit Sicherheit auch mit dem ein oder anderen Tipp versorgen. Von der Planungs- und Bauphase, der Grundstückssuche, über die Planung des Innenbereiches, bis hin zum fertigen Tiny House. Wenn Sie Interesse an einem Tiny House haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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